Certifications 2
Härter "wasserklar"
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 107111-GHS-2013
Druckdatum: 17.12.2014 Seite 2 von 9
R&G Faserverbundwerkstoffe GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Sicherheitshinweise
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
AnteilBezeichnung
CAS-Nr.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Index-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
618-561-0
100 %
Polyoxyalkylendiamin
C - Ätzend R34-52-539046-10-0
Skin Corr. 1B, Eye Dam. 1; H314 H318
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung
zuführen.
Nach Einatmen
Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser
spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptomatische Behandlung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Revisions-Nr.: 1,01 Überarbeitet am: 15.12.2014 D - DE










