Safety Data Sheet Article 25250668
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.09.2014 überarbeitet am: 11.09.2014Version: 1. 0
Handelsname:
Quixx 9in1 Cleaner
(Fortsetzung von Seite 2)
39.2.3
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Behälter dicht geschlossen halten.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Futtermitteln lagern.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine
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Lagerklasse:
10-13 Sonstige brennbare und nicht brennbare Stoffe
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben. Siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 370 mg/m³, 100 ml/m³
2(I);DFG, EU, Y
IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 568 mg/m³, 150 ml/m³
Langzeitwert: 375 mg/m³, 100 ml/m³
Haut
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Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
BGW (Deutschland) 15 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: 1-Methoxypropan-2-ol
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden.
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Atemschutz:
Nicht erforderlich
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Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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