Safety data sheet

QUIXX Schwarze Kunststofffarbe
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
09.01.2018
DE - de
6/7
Nicht anwendbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
:
Für dieses Produkt ist gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt
erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt.
15.1.2. Nationale Vorschriften
Deutschland
:
Wassergefährdungsklasse (WGK) 2, deutlich wassergefährdend (Einstufung nach AwSV,
Anlage 1)
:
LGK 10 - Brennbare Flüssigkeiten
:
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
:
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungshinweise:
Für diese Sprache steht/stehen Version(en) 1.00 nicht zur Verfügung.
Abkürzungen und Akronyme:
ADN
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE
Schätzwert der akuten Toxizität
CLP
Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
BCF
Biokonzentrationsfaktor
EC50
Mittlere effektive Konzentration
IATA
Verband für den internationalen Lufttransport
IMDG
Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50
Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50
Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
PBT
Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
REACH
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
SDB
Sicherheitsdatenblatt
vPvB
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
DMEL
Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD
Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD
Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
IARC
Internationale Agentur für Krebsforschung
LOAEL
Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung
NOAEC
Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOAEL
Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOEC
Höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche Wirkung
OCDE
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung