Safety data sheet

QUIXX Schwarze Kunststofffarbe
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
09.01.2018
DE - de
5/7
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
QUIXX Schwarze Kunststofffarbe
Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht getestet.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
QUIXX Schwarze Kunststofffarbe
Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht getestet.
12.4. Mobilität im Boden
QUIXX Schwarze Kunststofffarbe
Ökologie - Boden
Das Produkt wurde nicht getestet.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
QUIXX Schwarze Kunststofffarbe
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
:
Geltende Vorschriften über die Entsorgung beachten. Europäischer Abfallkatalog. Entsorgung
muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen.
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
:
07 03 99 - Abfälle a. n. g
20 01 28 - Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die
unter 20 01 27 fallen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar