Safety data sheet

QUIXX Schwarze Kunststofffarbe
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
09.01.2018
DE - de
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Auftreten von
Atemwegssymptomen: Giftnotruf oder einen Arzt anrufen.
:
Haut mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
:
Mund ausspülen. Reichlich Wasser trinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein
Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
:
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl.
Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
:
Keine Information verfügbar.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
:
Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
:
Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Verschütten kann zu Rutschgefahr
führen.
:
Verunreinigten Bereich lüften.
6.1.2. Einsatzkräfte
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe
Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die
Behörden zu benachrichtigen. Eindringen in den Untergrund vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
:
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen, wie z.B.: Sand/Erde.
:
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen. Mechanisch aufnehmen
(aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung sammeln.
:
Für ausreichende Lüftung sorgen. Zur Entsorgung in geeigneten Behältern aufsammeln.
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung
siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Behälter dicht verschlossen halten.