Safety data sheet

QUIXX Glas Kratzer Entferner Repair 1 & Finish 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
01.02.2017
DE - de
5/6
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
15.1.2. Nationale Vorschriften
Deutschland
:
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS,
Anhang 4)
:
LGK 11 - Brennbare Feststoffe
:
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
:
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme:
ADN
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE
Schätzwert der akuten Toxizität
CLP
Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
BCF
Biokonzentrationsfaktor
EC50
Mittlere effektive Konzentration
IATA
Verband für den internationalen Lufttransport
IMDG
Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport