Safety data sheet
QUIXX Glas Kratzer Entferner Repair 1 & Finish 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Ausgabedatum: 01.02.2017 Überarbeitungsdatum: 01.02.2017 Version: 1.00
01.02.2017
DE - de
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname
:
QUIXX Glas Kratzer Entferner Repair 1 & Finish 2
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
Hauptverwendungskategorie
:
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
:
Poliermittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
E.V.I GmbH
Hainbuchenring 4
82061 Neuried - Germany
T +49 (0)89 745062-0 - F +49 (0)89 745062-99
www.e-v-i.de
E-Mail sachkundige Person:
sds@kft.de
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer
:
Giftinformationszentrale Göttingen Tel.: +49 551 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken. Für dieses Produkt ist gemäß
Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Kindergesicherter Verschluss
:
Nicht anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis
:
Nicht anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Anmerkungen
:
Poliermittel
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Auftreten von
Atemwegssymptomen: Giftnotruf oder einen Arzt anrufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen.