Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 31.10.2016 überarbeitet am: 31.10.2016Version: 1.00
Handelsname:
QUIXX Reifen Glanz-Lack
(Fortsetzung von Seite 2)
43.1.11
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Behälter dicht geschlossen halten.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Futtermitteln lagern.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine
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Lagerklasse:
10-13: Sonstige brennbare und nicht brennbare Stoffe.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben. Siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
57-55-6 Propan-1,2-diol
MAK (Deutschland) als Dampf und Aerosol;vgl.Abschn.IIb und Xc
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Zusätzliche Hinweise:
Bei den oben genannten Angaben (MAK -D-) handelt es sich um Empfehlungen, die sich aus der MAK- und BAT-Werte-Liste der
Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer aktuellen Fassung ergeben. Da seit dem 1.1.2005 die Gefahrstoffverordnung
Arbeitsplatzgrenzwerte vorschreibt, haben diese Werte keine Rechtsgrundlage mehr.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden.
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Atemschutz:
Nicht erforderlich
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Handschutz:
Für den Endverbraucher bei normaler Verwendung nicht erforderlich
Bei längerem Kontakt: Schutzhandschuhe (EN 374)
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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