Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 31.10.2016 überarbeitet am: 31.10.2016Version: 1.00
Handelsname:
QUIXX Reifen Glanz-Lack
(Fortsetzung von Seite 1)
43.1.1 1
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
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nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Keine Informationen verfügbar
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlendioxid (CO
)
Kohlenmonoxid (CO)
Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Weitere Angaben:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Persönliche Schutzkleidung tragen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Austritt großer Mengen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Bei Eindringen in den Boden zuständige Behörden benachrichtigen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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