Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 30.03.2015 überarbeitet am: 30.03.2015Version: 4. 0
Handelsname:
QUIXX Paint Repair Pen
(Fortsetzung von Seite 8)
40.1.5
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Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie):
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Krebserzeugende, erbgutverändernde sowie fortpflanzungsgefährdende Wirkungen:
Kanzerogenität: keine Daten verfügbar
Eine Komponente ist als reproduktionstoxisch eingestuft.
Mutagenität: keine Daten verfügbar
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Subakute bis chronische Toxizität:
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:
Keine Einstufung
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Aspirationsgefahr:
Keine Daten verfügbar
·
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der
letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Gesundheitsschädlich
Reizend
Bei Verschlucken Reizung des Mundraumes, Rachens, Speiseröhre und des Magen-Darmtraktes
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Quantitative Daten speziell zum Produkt liegen nicht vor.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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Weitere ökologische Hinweise
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdend
Gemäß Anhang 4 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27.07.2005
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen Mengen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringster Mengen in den Untergrund
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar
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vPvB:
Nicht anwendbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Abfallverwertung/-beseitigung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Die Einstufung der Abfälle hat herkunftsorientiert nach dem Europäischen Abfallkatalog (EAK) zu erfolgen.
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Europäischer Abfallkatalog:
20 00 00 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE
SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN
20 01 00 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 13* Lösemittel
(Fortsetzung auf Seite 10)
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