Certifications 2

QUIXX Plastic Polish for Acrylic Glass
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Ausgabedatum: 25.07.2018 Überarbeitungsdatum: 25.07.2018 Version: 5.00
DE - de
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
:
QUIXX Plastic Polish for Acrylic Glass
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
:
Poliermittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant
E.V.I. GmbH
Hainbuchenring 4
82061 Neuried - Germany
T +49 (0)89 745062-0 - F +49 (0)89 745062-99
www.e-v-i.de
E-Mail sachkundige Person:
sds@kft.de
Auskunftgebender Bereich
Abt. F&E / Regulatory Affairs
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer
:
Giftinformationszentrale Göttingen Tel.: +49 551 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.

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