Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 02.12.2015 überarbeitet am: 02.12.2015Version: 5.01
Handelsname:
QUIXX Repair Polish Nr. 1
(Fortsetzung von Seite 1)
42.0
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine Informationen verfügbar
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO
₂
)
Metalloxide
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Weitere Angaben:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Berührung mit den Augen vermeiden.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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