Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 02.12.2015 überarbeitet am: 02.12.2015Version: 5.01
Handelsname:
QUIXX Repair Polish Nr. 1
(Fortsetzung von Seite 2)
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2.0
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter: Bei Raumtemperatur lagern.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Futtermitteln lagern.
Bestimmungen der TRGS 510 beachten.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Trocken lagern.
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Lagerklasse:
11: Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
Das Austrocknen des Produktes und eine damit möglicherweise einhergehende Pulverisierung ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Eine mechanische Lüftung wird empfohlen.
Keine weiteren Angaben. Siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
1344-28-1 Aluminiumoxid
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 1,25* 10** mg/m³
2(II);*alveolengängig**einatembar; AGS, DFG
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Zusätzliche Hinweise:
Da es sich um ein pastöses Produkt handelt, besteht keine Gefahr, dass Partikel eingeatmet werden. Eine Überwachung der
Grenzwerte entfällt daher.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Nach Substanzkontakt am Auge Spülung vornehmen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe
Einzelheiten sind der Allgemeinen Präventionsleitlinie Hautschutz (BGI/GUV-I 8620) zu entnehmen.
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Atemschutz:
Unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht erforderlich
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Handschutz: Für den Endverbraucher bei normaler Verwendung nicht erforderlich
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Handschuhmaterial:
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(Fortsetzung auf Seite 4)
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