Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 30.03.2015 überarbeitet am: 30.03.2015Version: 5. 0
Handelsname:
QUIXX Finish Nr. 2
(Fortsetzung von Seite 2)
40.1.5
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Behälter dicht geschlossen halten.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Bei Raumtemperatur lagern.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Futtermitteln lagern.
Bestimmungen der TRGS 510 beachten.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
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Minimale Lagertemperatur: 5 °C
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Lagerklasse:
10-13: Sonstige brennbare und nicht brennbare Stoffe.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
Da es sich um ein pastöses Produkt handelt, besteht keine Gefahr, dass Partikel eingeatmet werden. Eine Überwachung der
Grenzwerte entfällt daher.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Die folgenden Hinweise zur Schutzausrüstung beziehen sich auf den gewerblichen Umgang mit größeren Mengen.
Einzelheiten sind der Allgemeinen Präventionsleitlinie Hautschutz (BGI/GUV-I 8620) zu entnehmen.
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Atemschutz: Unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht erforderlich
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Handschutz:
Für den Endverbraucher bei normaler Verwendung nicht erforderlich
Bei längerem Kontakt: Schutzhandschuhe (EN 374)
Nach der Verwendung von Handschuhen Hautreinigung- und Hautpflegemittel einsetzen.
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Handschuhmaterial:
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig
und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
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Durchdringungszeit des Handschuhmaterials:
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Stellvertretend für viele Anbieter sind hier die Firmen Hapa, Ansell, Semperit und KCL zu erwähnen.
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Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen:
Handschuhe aus Leder
(Fortsetzung auf Seite 4)
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