Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.01.2015 überarbeitet am: 27.01.2015Version: 3. 0
Handelsname:
Quixx Headlight Lens Sealer
(Fortsetzung von Seite 4)
40.0.7
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:
Keine Einstufung
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Aspirationsgefahr: Keine Einstufung
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den
uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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Weitere ökologische Hinweise
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Gemäß Anhang 4 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27.07.2005
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung beim Eindringen größerer Mengen in den Untergrund oder in Gewässer möglich
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT: Nicht anwendbar
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vPvB:
Nicht anwendbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Abfallverwertung/-beseitigung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Die Einstufung der Abfälle hat herkunftsorientiert nach dem Europäischen Abfallkatalog (EAK) zu erfolgen.
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Europäischer Abfallkatalog:
07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 07 00 Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.
07 07 99 Abfälle a. n. g.
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Ungereinigte Verpackungen
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
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Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer:
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ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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Klasse entfällt
(Fortsetzung auf Seite 6)
DE