Safety data sheet Article 20737634

FB-D-3BO
Sicherheitsdaten
blatt
Polyethylen
Verordnung
(EU)
Nr.
453/2010
c
quickpaclt
4.
Erste-Hilfe-Massnahmen:
4,t.
Nach Einatmen:
Nach
Einatmen
von
Brandgasen
oder
thermischen
Zersetzungsprodukten
betroffene
Person
unter
Selbstschutz
aus
der
Gefahrenzone
bringen,
ggf.
künstliche Beatmung
vornehmen.
Für
Ruhe,
Wärme
und ärztliche
Weiterbehandlung
sorgen.
4.2
Nach
Hautkontakt:
Nach Kontakt
mit
heißem
Kunststoff
betroffene
Körperstellen
sofort
mit kaltem Wasser
lang-
anhaltend
kühlen,
verschmutzte
Kleidung
entfernen'
Erkaltete Schmelze
nicht
von
der
Haut
abziehen.
Brandwunden
mit
keimfreienm
Verband-
material
bedecken.
Verbrennungen
müssen
klinisch
behandelt
werden'
4.3
Nach
Augenkontakt:
Bei Fremdkörpern
(Splitter,
Span)
im
Auge
nicht
reiben. Auge ruhigstellen,
ggf.
beide Augen
verbinden
und umgehend
Augen
arzt
hinzuziehen'
5.
Massnahmen
zur
Brandbekämfpung:
5.1.
Geeignete
Löschmittel:
Schaum,
Trockenlöschmittel,
Kohlendioxid
5,2.
Ungeeignete
Löschmittel!
Wasser
5.3.
BesondereSchutzausrüstungbeiderBrandbekämpfung:
U
m I
uftu
n a bhä
n
g
i
g
es
Atemsch
u tzgerät
verwen
de
n.
5.4.
Zusätzliche
Hinweise:
Das
Produkt enzündet
sich
bei
Flammeneinwirkung
und
brennt außerhalb
der
Zündquelle wei-
ter.
Bei thermischer
Zersetzung
können
toxische
und brennbare
Gase
/
Dämpfe freiwerden.
Es
besteht
die
Gefahr
einer
Ausbreitung
des
Brandes durch
spontane
Entzündung
gasförmigen
Zersetzungsprodukte.
Geschmolzenes
Polyethylen
äusserst
vorsichtig
mit Wasser
kühlen.
Löschwasser
und
Brandrückstände
auffangen
und
gemäß
den örtlichebn
behördlichen
Vor-
schriften
entsorgen.
Seite 2 von 6