Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Wärmeleitpaste
QC-WLP-25
Erstellt am:
25.09.17
Überarbeitet am :
25.09.17
Gültig ab:
25.09.17
Version:
09/17
Ersetzt Version:
Ersterstellung
Seite : 8 / 11
Quick-Ohm Küpper & Co. GmbH
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Fracht wird nicht als Massengut befördert
14.8
Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)
UN-Nummer
3077
Offizielle Benennung für die Beförderung
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G
Vermerke im Beförderungspapier
UN3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G.,
(Zinkoxid), 9, III, (-)
Klasse
9
Klassifizierungscode
M7
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
9 + "Fisch und Baum"
Umweltgefahren
ja (gewässergefährdend)
Sondervorschriften (SV)
274, 335, 375, 601
Freigestellte Mengen (EQ)
E1
Begrenzte Mengen (LQ)
5 kg
Beförderungskategorie (BK)
3
Tunnelbeschränkungscode (TBC)
-
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
90
• Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)