Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Wärmeleitpaste
QC-WLP-25
Erstellt am:
25.09.17
Überarbeitet am :
25.09.17
Gültig ab:
25.09.17
Version:
09/17
Ersetzt Version:
Ersterstellung
Seite : 6 / 11
Quick-Ohm Küpper & Co. GmbH
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handha-
bung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
10.5
Unverträgliche Materialien
Sarke Säuren oder Basen, Starke Oxidationsmittel, starke Reduktionsmittel
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Reagiert mit Säuren und Alkali zu einem brennbaren Gas
Kohlenmonoxid
Kohlendioxid
NOx
Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
akute Toxizität
1314-13-2 Zinkoxid:
Oral LD50 >5000mg/kg (Ratte)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
K Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
schwere Augenschädigung/-reizung
Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen.
Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
st nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
st nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Aspirationsgefahr
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Symptome und Wirkungen (verzögerte und chronische) mit Angaben der
Expositionswege
auch: Informationen über Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Keine Daten verfügbar
Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Löschwasser und verdünntes Wasser können
Verschmutzungen verursachen.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit