Safety Data Sheet Article 13863574

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 31.01.2013 überarbeitet am: 15.01.2013
Handelsname:
G Gips
(Fortsetzung von Seite 1)
36.0.9
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Produkt ist weder im Lieferzustand noch im verarbeitungsfertig angemischten Zustand brennbar. Löschmittel und
Brandbekämpfungsmaßnahmen sind auf Umgebungsbrand abzustimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
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Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
·
Weitere Angaben
keine
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Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Staub nicht einatmen.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
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Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7
Handhabung und Lagerung
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Handhabung:
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Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Behälter trocken und verschlossen lagern.
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Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
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Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 13 · Nicht brandgefährlicher fester Stoff.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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GiSCode
CP1
8
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
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Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7778-18-9 Calciumsulfat (50-100%)
AGW 6 A mg/m³
DFG
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Zusätzliche Hinweise:
Allgemeiner Staubgrenzwert 3 (A) mg/m3. Die Expositionsgrenzwerte sind der zum Zeitpunkt der Erstellung der
gültigen TRGS 900 entnommen.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
(Fortsetzung auf Seite 3)
DE