Safety data sheet Article 13866928
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 21.02.2013 überarbeitet am: 25.01.2011
Handelsname:
EMU Elastic-Emulsion
(Fortsetzung von Seite 1)
36.0.9
·
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
7
Handhabung und Lagerung
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Handhabung:
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Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
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Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
keine
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
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Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Entfällt
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
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Atemschutz:
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
Bei Staubbildung Staubmaske verwenden.
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Handschutz:
Nicht erforderlich.
BGR 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
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Augenschutz:
Schutzbrille
BGR 192 "Regeln für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" ist zu beachten (BGR:
Berufsgenossenschaftliche Regel)
(Fortsetzung auf Seite 3)
DE