Safety Data Sheet Article 13897911
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 22.02.2013 überarbeitet am: 28.01.2011
Handelsname:
BT-KLP Bitumen-Klebepaste
(Fortsetzung von Seite 3)
36.0.9
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren
Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund der EG-Listen in der letztgültigen Fassung.
12 Umweltbezogene Angaben
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Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 Hinweise zur Entsorgung
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Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Abfallschlüsselnummer:
54407 Bitumenemulsion
Entsorgungshinweis:
Sonderabfallverbrennung
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
14 Angaben zum Transport
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UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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Transportgefahrenklassen
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ADR
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Klasse
entfällt
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Gefahrzettel
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ADN/R-Klasse:
entfällt
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Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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Umweltgefahren:
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Marine pollutant:
Nein
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Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar.
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Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht anwendbar.
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ADR
-
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UN "Model Regulation":
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15 Rechtsvorschriften
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Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
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Nationale Vorschriften:
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
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(Fortsetzung auf Seite 5)
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