Safety Data Sheet Article 13897911
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 22.02.2013 überarbeitet am: 28.01.2011
Handelsname:
BT-KLP Bitumen-Klebepaste
(Fortsetzung von Seite 1)
36.0.9
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Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Produkt selber ist nichtbrennbar.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
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Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
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Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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Handhabung und Lagerung
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Handhabung:
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Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Eindringen in den Boden sicher verhindern.
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Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Frost schützen.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
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Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Entfällt
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
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Atemschutz:
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
Nicht erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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