operation manual

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Betriebsanleitung: PX-1 - Rauchwarnmelder Betriebsanleitung: PX-1 - Rauchwarnmelder
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Kontamination
Wenn das Gerät äußerlich und/oder in-
nerlich durch Anhaftungen kontaminiert
(übermäßig verschmutzt) ist, wird damit
der Verlust jeden Garantie-Anspruches
verbunden. Als Kontamination werden
Anstriche und vergleichbare Substanzen
auf der Oberfläche des Gerätes und
innerhalb des Gehäuses/Messsystems
des Gerätes verstanden. Dabei ist die
Dekoration/Bemalung, welche sich aus-
schließlich auf die Prüf-/Stopp-Taste
(Abdeckung Rauchwarnmelder) begrenzt,
von einem Garantie-Ausschluss ausge-
nommen! Außerdem sind Anhaftungen
von Brandrückständen (z. B. Ruß) eben-
so wie Nikotin- und Fettbeläge, welche
eine unschwer erkennbare Verfärbung
des Gerätes bewirkt haben, als Konta-
mina tion kategorisiert, die den Verlust
jeden Garantie-Anspruches bedeutet.
Besonders Nikotin- und Fett-Kondensate
legen sich nicht nur auf die äußere
Oberäche des Gerätes, sondern lagern
sich ebenso auf den Oberächen der op-
tischen Messbauteile ab. Besonders dort
führt die Anhaftung von Kondensaten
zu einer vorzeitigen Beeinträchtigung der
optischen Eigenschaften der Messbauteile,
welche das Gerät durch autonome
Rekalibrierungen nur im Rahmen der phy-
sikalischen Grenzen kompensieren kann.
Feuchteschäden/Korrosion
Sofern es vorgekommen ist, dass das
Gerät und insbesondere dessen Elek tro-
nik durch Feuchtigkeit, jedwelcher Art,
beschädigt wurde, ist damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Unter Feuchtigkeit ist demnach nicht nur
die Einwirkung einer Flüssigkeit, sondern
auch regelmäßig, überdurchschnittliche
Einwirkung von Luftfeuchtigkeit (> 70 %)
auf das Gerät zu verstehen. Durch die
Einwirkung von übermäßiger Luftfeuchte
(z. B. Wasserdampf/Bratendunst) wird
einerseits die Batterie des Gerätes
überdurchschnittlich entladen und die
Batteriekapazität erheblich verkürzt.
Wiederverkäufer erworben haben. Dies
trifft auch für Internetauktionen zu, ist
aber nicht darauf beschränkt. Rechte, die
sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben,
bleiben von der beschränkten Garantie
unberührt.
f Bewahren Sie die Rechnung als Beleg
dafür, dass das Gerät bei einem autori-
sierten Händler erworben wurde und
als Nachweis für das Kaufdatum auf.
Dieser Beleg ist für eventuelle
Garantieansprüche unbedingt erforder-
lich! Die beschränkte Garantie wird nur
gewährt, wenn das Gerät ausschließlich ge-
mäß der Betriebsanleitung verwendet wird.
Die beschränkte Garantie deckt keine
Ansprüche ab, die auf Unfälle, Missbrauch,
Anwendungsfehler, Fahrlässigkeit oder auf
die nachfolgend dargestellten Garantie-
Ausschlussgründe zurückzuführen sind.
1.8 Garantie-Ausschlussgründe
Verschmutzung
Staubablagerungen und Insektenbefall
im Messsystem des Gerätes sind kein
Garantiefall. Auch die mit solchen
Verschmutzungsformen einhergehenden
Rauchalarme oder Hin weissignale, deuten
nicht auf eine Fehlfunktion des Gerätes
hin, sondern zeigen lediglich einen Mangel
an Pege, Reinigung und Wartung an.
Physische/mechanische Beschädigung
Wenn das Gerät beschädigt wurde,
z. B. das Gehäuse aufgebrochen oder das
Gerät geöffnet wurde, ist damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Gleiches gilt für jede Form der
Gewalteinwirkung auf das Gerät, welche
bewirkt, dass das Gerät zwar äußerlich
unbeschädigt, jedoch im Ge häu seinneren
(z. B. Elektronik) beschädigt ist.