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Betriebsanleitung: PX-1 - Rauchwarnmelder Betriebsanleitung: PX-1 - Rauchwarnmelder
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Kontamination
Wenn das Gerät äußerlich und/oder in-
nerlich durch Anhaftungen kontaminiert 
(übermäßig verschmutzt) ist, wird damit 
der Verlust jeden Garantie-Anspruches 
verbunden. Als Kontamination werden 
Anstriche und vergleichbare Substanzen 
auf der Oberfläche des Gerätes und 
innerhalb des Gehäuses/Messsystems 
des Gerätes verstanden. Dabei ist die 
Dekoration/Bemalung, welche sich aus-
schließlich  auf  die  Prüf-/Stopp-Taste 
(Abdeckung Rauchwarnmelder) begrenzt, 
von einem Garantie-Ausschluss ausge-
nommen! Außerdem sind Anhaftungen 
von Brandrückständen (z. B. Ruß) eben-
so wie Nikotin- und Fettbeläge, welche 
eine unschwer erkennbare Verfärbung 
des Gerätes bewirkt haben, als Konta-
mina tion kategorisiert, die den Verlust 
jeden Garantie-Anspruches bedeutet. 
Besonders Nikotin- und Fett-Kondensate 
legen sich nicht nur auf die äußere 
Oberäche des Gerätes, sondern lagern 
sich ebenso auf den Oberächen der op-
tischen Messbauteile ab. Besonders dort 
führt die Anhaftung von Kondensaten 
zu einer vorzeitigen Beeinträchtigung der 
optischen Eigenschaften der Messbauteile, 
welche das Gerät durch autonome 
Rekalibrierungen nur im Rahmen der phy-
sikalischen Grenzen kompensieren kann.
Feuchteschäden/Korrosion
Sofern es vorgekommen ist, dass das 
Gerät und insbesondere dessen Elek tro-
nik durch Feuchtigkeit, jedwelcher Art, 
beschädigt wurde, ist damit der Verlust 
jeden Garantie-Anspruches verbunden. 
Unter Feuchtigkeit ist demnach nicht nur 
die Einwirkung einer Flüssigkeit, sondern 
auch regelmäßig, überdurchschnittliche 
Einwirkung von Luftfeuchtigkeit (> 70 %) 
auf das Gerät zu verstehen. Durch die 
Einwirkung von übermäßiger Luftfeuchte  
(z. B. Wasserdampf/Bratendunst) wird 
einerseits die Batterie des Gerätes 
überdurchschnittlich entladen und die 
Batteriekapazität erheblich verkürzt. 
nicht auf die Reserve-/Energieversorgung 
der Elektronik des Gerätes, wobei 
Material-/Verarbeitungsfehler von dieser 
Einschränkung ausgenommen sind. Die 
beschränkte Garantie ist nicht übertragbar 
und gilt nicht für Käufer, die das Gerät von 
einem nicht durch die Pyrexx Technologies 
GmbH autorisierten Wiederverkäufer 
erworben haben. Dies trifft auch für 
Internetauktionen zu, ist aber nicht darauf 
beschränkt. Rechte, die sich aus gesetz-
lichen Vorschriften ergeben, bleiben von 
der beschränkten Garantie unberührt.
 f Bewahren Sie die Rechnung als Beleg 
dafür, dass das Gerät bei einem autori-
sierten Händler erworben wurde und 
als Nachweis für das Kaufdatum auf.
Dieser Beleg ist für eventuelle 
Garantieansprüche unbedingt erforder-
lich! Die beschränkte Garantie wird nur 
gewährt, wenn das Gerät ausschließlich ge-
mäß der Betriebsanleitung verwendet wird.
Die beschränkte Garantie deckt keine 
Ansprüche ab, die auf Unfälle, Missbrauch, 
Anwendungsfehler, Fahrlässigkeit oder auf 
die nachfolgend dargestellten Garantie-
Ausschlussgründe zurückzuführen sind.
1.8  Garantie-Ausschlussgründe
Verschmutzung
Staubablagerungen und Insektenbefall 
im Messsystem des Gerätes sind kein 
Garantiefall. Auch die mit solchen 
Verschmutzungsformen einhergehenden 
Rauchalarme oder Hin weissignale, deuten 
nicht auf eine Fehlfunktion des Gerätes 
hin, sondern zeigen lediglich einen Mangel 
an Pege, Reinigung und Wartung an.
Physische/mechanische Beschädigung
Wenn das Gerät beschädigt wurde,  
z. B. das Gehäuse aufgebrochen oder das 
Gerät geöffnet wurde, ist damit der Verlust 
jeden Garantie-Anspruches verbunden. 
Gleiches gilt für jede Form der 
Gewalteinwirkung auf das Gerät, welche 
bewirkt, dass das Gerät zwar äußerlich 
unbeschädigt, jedoch im Ge häu seinneren  
(z. B. Elektronik) beschädigt ist.










