Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.07.2020 überarbeitet am: 20.07.2020Version: 1.00
Handelsname: SONAX Polish 1 - Proxxon
(Fortsetzung von Seite 1)
51.0.2
Gefährliche Inhaltsstoffe:
EG-Nr. 920-114-2
Reg.nr.: 01-2119459347-30-xxxx
Kohlenwasserstoffe, C14-C19, Isoalkane, Cyclene, <2%
Aromaten
Alternative CAS-Nummer: 64742-46-7
Asp. Tox. 1, H304
15-<20%
CAS: 56-81-5
EINECS: 200-289-5
Glycerin
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition
am Arbeitsplatz gilt
3-<5%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Betroffene Hautpartien mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den Arzt. Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Die üblichen Maßnahmen bei Brandbekämpfung sind zu treffen.
Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Flüssige Bestandteile mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)