Safety data sheet
Spezifische
Zielorgan-Toxizität
(wiederholte Exposition)
Unbekannt.
Aspirationsgefahr
Nicht anwendbar.
Gemischbezogene gegenüber
stoffbezogenen Angaben
Unbekannt.
Sonstige Angaben
Bestehende Haut- und Atemwegserkrankungen, einschließlich Hautentzündungen, Asthma und
chronische Lungenerkrankungen können durch die Exposition verschlimmert werden.
Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
Toxizität
Inhaltsstoffe
Testergebnisse
LC50 Mosambik-Maulbrüter (Tilapia mossambica): 155 - 195
mg/l 96 Stunden
Ammoniumsulfat (7783-20-2)
Persistenz und
Abbaubarkeit
Nicht bestimmt.
Bioakkumulationspotenzial
Man erwartet keine bedeutende Bioakkumulation von dem Produkt.
Mobilität
Das Produkt ist teilweise wasserlöslich. Kann sich in Gewässern ausbreiten.
Verteilung in der Umwelt -
Verteilungskoeffizient
Nicht bestimmt.
Mobilität im Boden
Nicht bestimmt.
Ergebnisse der PBT-
und
vPvB-Beurteilung
Nicht bestimmt.
Andere schädliche
Wirkungen
Produkt wird nicht als umweltgefährlicher Stoff eingestuft. Dies schließt jedoch nicht die
Möglichkeit aus, dass größere Mengen an Verschüttetem oder falls öfters etwas verschüttet wird,
eine gefährliche oder schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Restabfall
Abfall und Rückstände gemäß der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen.
Verunreinigtes
Verpackungsmaterial
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Leere Behälter einer
anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.
EU Abfallcode
16 05 09 Die Abfallschlüsselnummer soll vom Verbraucher, aufgrund des Verwendungszwecks
des Produkts, festgelegt werden.
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
ADR
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
RID
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
ADN
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IATA
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IMDG
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
Keine Information verfügbar.
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Verordnungen
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang I
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang II
Nicht aufgelistet.
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905187 Versionsnummer: 01 Revisionsdatum: 27-April-2012 Druckdatum: 27-April-2012
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