Operation Manual
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Deutsch
Gewährleistung
GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE
1. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von
max. 2 Jahren, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Unsere Gewährleistung ist auf
die Behebung von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch des Fahr-
rades beschränkt. Auf Rahmen und Gabel wird darüber hinaus eine 8-jährige
Garantie auf Bruchsicherheit gegeben. Die Erfüllung erfolgt nach unserer Wahl
durch Instandsetzung des Fahrrades. Unsere Gewährleistung ist für Sie kosten-
los. Wir gewähren eine Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum auf den Akku. Die
Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler und nur bei Vorlage des
Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums für ein Jahr. Die Garantie gilt nicht,
wenn wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt
werden.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren
Kundendienst und umfasst:
• Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Ausgetauschte Bauteile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes
und die Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der
Kaufquittung ist der Gewährleistungsanspruch nach zuweisen.
3. Der Käufer verpichtet sich, das gekaufte Fahrrad zu keinem anderen, als in der
Bedienungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestimmungsge-
mäße Verwendung).
4. Wenn das Fahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert wor-
den ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der
Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der
Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung des
Fahrrades (Bedienungsanleitung) nicht befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
• Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an
anerkannten Störungen steht.
• alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder
Betriebsbedingungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstelleranga-
ben entstehen.
• alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung
usw., die die Grund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
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