Operation Manual
6
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
• Beachten Sie stets die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes. Fahren Sie vo-
rausschauend und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteil-
nehmer.
• Laut StVO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so zu
verhalten, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Um
-
ständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird!
• Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrrades darf den im Kapitel
„Technische Daten“ angegebenen Wert nicht übersteigen. Das Gesamtge
-
wicht beinhaltet neben dem Fahrrad, den Fahrer, Zuladung jeglicher Art
(z. B. Korb und Seitentaschen samt Inhalt, Kindersitz incl. Kind, Anhänger
samt Anhängelast). Eine Überschreitung kann zu Schäden und Unfällen mit
Verletzungsgefahr führen!
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee
oder Glatteis besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen
späteren Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei widrigen
Wetterumständen stark nachlassen! Unfallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer die
Beleuchtung ein! Bedenken Sie, dass Sie bei eingeschalteter Beleuchtung
nicht nur besser sehen, sondern das auch Sie von anderen Verkehrsteil-
nehmern besser gesehen werden. Unfallgefahr!
• Eine Helmpflicht besteht laut Gesetz nicht. Tragen Sie jedoch zu Ihrer eige
-
nen Sicherheit einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden! Wir
empfehlen nach DIN EN 1078 geprüfte REX-Fahrrad-Helme zu verwenden.
• Tragen Sie zum Fahren stets geeignetes, festes Schuhwerk. Bevorzugen Sie
auffällige Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen, damit Sie von
anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
Unfallgefahr!
• Sie dürfen nur dann mit Ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und Wegen
fahren, wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem Land ge-
setzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland sind diese Anforderungen in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Nach der StVZO muss ein Fahrrad in Deutschland mit:
- zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen Bremsen,
- einer deutlich hörbaren Glocke,
- einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
- Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder
Bereifung,
- Pedalreflektoren,
- einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Schein-
werfer integriert),
GEFAHR
ACHTUNG










