Operation Manual
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Deutsch
Gewährleistung
Gewährleistung/Garantie
Gewährleistungsbestimmungen
1. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von max. 2 Jah-
ren, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Unsere Gewährleistung ist auf die Behebung
von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch des Fahrrades beschränkt. Auf
Rahmen und Gabel wird darüber hinaus eine 8-jährige Gewährleistung auf Bruchsicher-
heit gegeben. Die Erfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Fahr-
rades. Unsere Gewährleistung ist für Sie kostenlos.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Kunden-
dienst und umfasst:
• Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die
Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung ist der
Gewährleistungsanspruch nach zuweisen.
3. Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrrad zu keinem anderen, als in der
Bedienungs anleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestimmungsgemäße
Verwendung).
4. Wenn das Fahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist
bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung ste-
hen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch,
wenn die Vorschriften über die Behandlung des Fahrrads (Bedienungsanleitung) nicht
befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
• Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten von an-
erkannten Störungen steht.
• alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder
Betriebsbedingungen, so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstelleranga-
ben entstehen.
• alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw.,
die die Fahrradgrund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
• Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des
Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.
– die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
– Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase,
mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.










