Haustier-Fahrradanhänger Bedienungsanleitung und Anweisungen Prophete GmbH u. Co.KG, Lindenstr. 50,D-33378 Rheda-Wiedenbrück Telefon: +49 (0) 5242/41 08-59, Internet: www.prophete.
Haustier-Fahrradanhänger Bedienungsanleitung und Anweisungen Bitte lesen Sie diese Bedienungsanleitung aufmerksam durch und befolgen Sie die angeführten Hinweise. So gewährleisten Sie einen zuverlässigen Betrieb und eine lange Lebensdauer des Anhängers. Bewahren Sie die Verpackung und Bedienungsanleitung gut auf, um sie bei einer Veräußerung dem neuen Besitzer weitergeben zu können. Montage: 1. Montage der Räder Achse mit Wellscheibe (1), Unterlegscheibe (2) und Mutter (3).
2. Montage der Zugstange Heben Sie den Anhänger an. Entfernen Sie den Sicherungsstift aus der Zugstangen-Halterung. Drehen Sie die Zugstange um 180 Grad. Arretieren Sie die Zugstange, indem Sie den Sicherungsstift wieder einführen. (Abbildung 7 und 8) Bild 7 Bild 8 WARNUNG! Der Zugstangen-Sicherungsstift muss vor dem Gebrauch des Trailers eingerastet sein. Eine Zugstange, die nicht ordnungsgemäß gesichert wurde, könnte sich während der Fahrt lösen, was zu schweren Verletzungen führen kann. 3.
Den Anhänger an das Fahrrad anhängen HINWEIS: Die Universalkupplung ist nur für Fahrrader mit Steckachse bzw. Schnellspannachse geeignet. 1. Fahrräder mit Steckachse Entfernen Sie die Achsmutter auf der linken Seite des Fahrrads. Abstandshalter oder Unterlegscheiben können im Allgemeinen an Ort und Stelle belassen werden. Platzieren Sie die Kupplung auf der Achse und bringen Sie die Mutter wieder an.
Sicherheitshinweise: • Der Anhänger ist ausschließlich für den Transport von Haustieren gedacht. Nicht für menschliche Passagiere! • Zulässiges Gesamtgewicht: 40 kg • Halten Sie die hintere Tür während der Fahrt stets geschlossen. Ihr Haustier sollte während der Fahrt immer mit einer auf die korrekte Länge eingestellten Leine gesichert werden. • Tiere nicht ohne Aufsicht im Anhänger lassen. • Für ausreichende Belüftung bei hohen Temperaturen sorgen. • Beachten Sie die allgemeingültigen Regeln der StVZO.