Operation Manual
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Allgemeine Sicherheitsinformationen ∙ Bestimmungsgemäße Verwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung
City-,Trekking-, Nostalgiefahrräder, All-Terrain-Bikes (ATB)
Diese Fahrräder sind aufgrund der Konzeption und Ausstattung dazu bestimmt,
auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die hier-
zu erforderliche, sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss
vom Benutzer oder Fachmann regelmäßig überprüft und – falls erforderlich –
instand gesetzt werden. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch, bzw. die
Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise dieser Bedienungsan-
leitung und die daraus möglichen Schäden, haften weder Hersteller noch Händ-
ler. Dies gilt insbesondere für die Benutzung dieser Fahrräder im Gelände, bei
Sportwettkämpfen, bei Überladung jeglicher Art und nicht ordnungsgemäßer Be-
seitigung von Mängeln. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungshinweise.
Mountainbikes (MTB), Dirt-, und Crossbikes
Diese Fahrräder sind aufgrund der Konzeption und Ausstattung nicht dazu be-
stimmt, auf öffentlichen Straßen und anspruchsvollem Gelände eingesetzt zu
werden. Die hierzu erforderliche, sicherheitstechnische Ausstattung wurde nicht
mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fachmann bei Bedarf ergänzt werden.
Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch, bzw. die Nichteinhaltung der
sicherheitstechnischen Hinweise dieser Bedienungsanleitung und die daraus
möglichen Schäden, haften weder Hersteller noch Händler. Dies gilt insbesondere
für die Benutzung dieser Fahrräder bei Sportwettkämpfen, bei nicht ordnungs-
gemäßer Beseitigung von Mängeln und bei Überladung jeglicher Art. Die Aus-
stattung des Fahrrades ist lediglich für den Gebrauch in einfachem Gelände
ausgelegt. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungshinweise.
•
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen lt. StVO auf dem
Gehweg fahren. Ältere Kinder dürfen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
ebenfalls auf Gehwegen fahren. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen
die Kinder absteigen. Bei noch älteren Kindern gelten die gleichen Regeln
wie für Erwachsene.
•
Stellen Sie sicher, dass das Kind erst am öffentlichen Straßenverkehr
teilnimmt, wenn es mit dem Fahrrad (insbesondere der Funktion der
Bremsen) sicher umgehen kann und die Regeln des Straßenverkehrs
kennt. Üben Sie mit dem Kind erst abseits der Straße in einem verkehrs-
beruhigten oder -freien Raum.
•
Heben Sie die Bedienungsanleitung gut auf und geben Sie diese im Falle
eines Verkaufs oder Weitergabe des Fahrrades ebenfalls mit.
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