Safety data sheet
GSP-2533/RX
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 3060
Druckdatum: 13.03.2015 Seite 8 von 12
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Reiz- und Ätzwirkung
Reizt die Augen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG)
vorgenommen.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Methode Dosis QuelleSpezies
Adipinsäure124-04-9
Akute Fischtoxizität 96 h
LC50 230 mg/l
Leuciscus idus
Akute Algentoxizität 72 h IUCLID
ErC50 31 mg/l
Desmodesmus subspicatus
Akute Crustaceatoxizität 48 h
EC50 86 mg/l
Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Die ökotoxikologischen Eigenschaften dieser Mischung sind durch die ökotoxikologischen
Eigenschaften der Einzelkomponenten (siehe Abschnitt 3) bestimmt.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine
längerfristige Schädigung der Umwelt unwahrscheinlich.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log Pow
BezeichnungCAS-Nr.
124-04-9 0,081Adipinsäure
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG)
vorgenommen.
Die ökotoxikologischen Eigenschaften dieser Mischung sind durch die ökotoxikologischen
Eigenschaften der Einzelkomponenten (siehe Abschnitt 3) bestimmt.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Revisions-Nr.: 5,03 Überarbeitet am: 28.09.2013 D - DE