Safety data sheet

GSP-2533/RX
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 3060
Druckdatum: 13.03.2015 Seite 4 von 12
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Kohlendioxid (CO2). Schaum. Löschpulver.
Geeignete Löschmittel
D-Pulver.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht
einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden .
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Revisions-Nr.: 5,03 Überarbeitet am: 28.09.2013 D - DE