Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
Erstellt am:
24.01.2012
Überarbeitet am :
20.07.2016
(redaktionell)
Gültig ab:
20.07.2016
Version:
3.1
Ersetzt Version:
Seite : 6 / 19
01-2119495975-15-XXXX Sens. Atemw.1 H334
Sens. Haut1 H317
Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden sie unter Abschnitt 16.
4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme
Allgemeine Hinweise : Ersthelfer muss sich selbst schützen. Betroffene aus dem
Gefahrenbereich bringen. Beschmutzte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen : An die frische Luft bringen. Bei Atemnot Sauerstoff-Therapie. Bei
Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat
einholen.
Nach Hautkontakt : Sofort mit viel Wasser abwaschen. Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt : Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang bei geöffnetem
Lid ausspülen. Sofort einen Augenarzt aufsuchen. Wenn möglich
eine Augenklinik aufsuchen.
Nach Verschlucken : Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome : Hautreizung, Starke Augenreizung, Allergische Reaktionen,
Effekte : Schädigung der Alveolen und Bronchiolen beim Einatmen.
Bronchiolasthma möglich. Ausbildung von Erythem, Exanthem,
Ödem oder Formen des Ekzems und Urtikaria nach Hautkontakt.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
5.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung










