Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
Erstellt am:
24.01.2012
Überarbeitet am :
20.07.2016
(redaktionell)
Gültig ab:
20.07.2016
Version:
3.1
Ersetzt Version:
Seite : 18 / 19
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sowie Nachträge
Richtlinie 67/548/EWG
Richtlinie 1999/45/EG
Richtlinie 94/62/EG
Richtlinie 2008/98/EG
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Derzeit liegen uns hierzu keine Informationen von unserem Lieferanten vor.
16.
Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze.
R8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3
H272 Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H334 Kann bei Einatmen Allergie und asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen
Abkürzungen und Akronyme:
AGW : Arbeitsplatzgrenzwert
ADR : Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European










