Safety data sheet Article 13911158

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 22.08.2013 überarbeitet am: 20.08.2013
Handelsname:
PROBAU Mörteldichtpulver
(Fortsetzung von Seite 1)
37.0.1
·
Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Staub nicht einatmen.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Staubbildung vermeiden
·
Verweis auf andere Abschnitte
keine
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Handhabung und Lagerung
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Handhabung:
·
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Staubbildung vermeiden.
Bei Staubbildung Absaugung vorsehen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im ungeöffneten Originalgebinde aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
Staubbildung vermeiden.
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Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 11 · Brennbare Feststoffe
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Allgemeiner Staubgrenzwert: 3 (A) mg/m³ (TRGS 900). Die Expositionsgrenzwerte sind der zum Zeitpunkt der
Erstellung gültigen TRGS 900 entnommen.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition
·
Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Nach der Arbeit eine rückfettende Hautcreme verwenden.
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Atemschutz:
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
Frischluftmaske.
(Fortsetzung auf Seite 3)