Safety Data Sheet Article 13910984

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.09.2013 überarbeitet am: 15.08.2013
Handelsname:
PROBAU Betonestrich
(Fortsetzung von Seite 2)
37.0.1
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Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im ungeöffneten Originalgebinde aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Herstellerhinweise zu den Lagerbedingungen und zur Haltbarkeit unbedingt beachten. Bei nicht sachgerechter
Lagerung (Feuchtezutritt) oder Überlagerung kann die Wirkung eines ggf. enthaltenen Chromatreduzierers
nachlassen und eine Sensibilisierung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden.
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Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 13 · Nicht brandgefährlicher fester Stoff.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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GiSCode
ZP1
8
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
14808-60-7 Quarz (50-100%)
MAK alveolengängige Fraktion
65997-15-1 Portlandzement (10-25%)
AGW 5 E mg/m³
DFG
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Zusätzliche Hinweise:
Allgemeiner Staubgrenzwert 3 (A) mg/m3. Die Expositionsgrenzwerte sind der zum Zeitpunkt der Erstellung der
gültigen TRGS 900 entnommen.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Nach der Arbeit eine rückfettende Hautcreme verwenden.
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Atemschutz:
Staubmaske
Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (z.B. beim Anmachen glich) partikelfilternde Halbmaske FFP 1
(weiß) verwenden (siehe Merkblatt BRG 190)
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
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Handschutz:
Schutzhandschuhe.
BGR 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
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Augenschutz:
Schutzbrille
Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dichtschließende Schutzbrille verwenden.
BGR 192 "Regeln für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" ist zu beachten (BGR:
Berufsgenossenschaftliche Regel)
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Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
(Fortsetzung auf Seite 4)