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EINZUHALTENDE NORMEN & RECHTLICHE VORGABEN
AUSSCHREIBUNGEN FÜR SCHULEN
Beschaffer, die sich nicht täglich mit Ausschreibungen beschäftigen, tun sich häufig schwer, diese rechtssicher
und korrekt zu erstellen. Speziell bei der Beschaffung und beim Betrieb mobiler Luftreiniger werden schnell Fehler
gemacht. Daher soll dieser Beitrag die fachlich wichtigen Aspekte aufzeigen. Durch die Angabe korrekter Daten in den
Ausschreibungen, verbessert sich die Rechtssicherheit für die beschaffende Stelle und den Betrieb. Hersteller dürfen
dabei üblicherweise nicht angegeben werden. Ebenso müssen Sie als Ausschreibender die Angaben prüfen, z.B. ob ein
Gerät in seiner Gesamtheit geprüft wurde und dessen Funktion bestätigt wird, und dies bei welcher Leistungsstufe
oder ob das aufstellende Personal die erforderliche Qualifikation aufweist. Für die Einhaltung der Regeln ist neben dem
Hersteller eben auch der Ausschreibende mit in der Verantwortung, da eine Abnahme die Einhaltung der Vorgaben
bestätigen muss. Bei nicht Einhalten der Regeln ist die Abnahme zu verweigern, ansonsten drohen Beschwerden durch
unterlegene Bieter, oder durch das Personal das für Arbeitssicherheit und Wartung zuständig ist. Ziel dieser Regeln ist,
dass der geplante Schutz für die Kinder sichergestellt ist.
Folgende Regeln müssen bei der Beschaffung und dem Betrieb
mobiler Luftreiniger eingehalten werden:
CE-Erklärung durch Hersteller
Zertifikat Baumusterprüfung des TÜV
Aufstellung nur von
qualifiziertem Fachpersonal
gemäß VDI 6022 Teil A
Aufstellung gem. VDI 6022
Blatt 1 dokumentieren
Reinigung zeigen lassen
gem. VDI 2083
Funktion des Geräts
(nicht des Filters)
durch akkreditiertes
Labor bestätigt
Schallpegel 35 dbA bei
der getesteten Stufe
der bestätigten Funktion
Die Strömungsgeschwindigkeit
an Personen im Raum darf
0,15 m/s ±0,2 nicht überschreiten
LV16 des LASI
Für die Geräte muss
gem. DGUV-Regel 102-601
eine Gefährdungs-
beurteilung erfolgen
Regeln bei der
Beschaffung
mobiler
Luftreinigung
Auf der nächsten Seite finden Sie die
angegebenen Regeln ausführlich
und mit Nennung der Normen erklärt.
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