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SDB-Nr.: 558991 V002.0
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Einatmen:
Frische Luft, bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Hautkontakt:
Spülung mit fließendem Wasser und Seife. Hautpflege. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Augenkontakt:
Spülung unter fließendem Wasser, ggf. Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Spülung der Mundhöhle, Trinken von 1-2 Gläsern Wasser, Arzt konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Haut: Rötung, Entzündung.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Kapitel: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid, Schaum, Pulver, Wassersprühstrahl/nebel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
Im Brandfall können Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Umgebungsluftunabhängigen Atemschutz tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Spritzwasser kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Torf, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise in Abschnitt 8 beachten










