Safety data sheet
SDB-Nr.: 488655 V001.3
Pritt Alleskleber, alle Farben
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10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine bekannt
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Allgemeine Angaben zur Toxikologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Richtlinie 1272/2008/EC, eingestuft. Relevante verfügbare Informationen zu
Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Akute orale Toxizität:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp
Wert
Aufnahmeweg
Expositio
nsdauer
Spezies
Methode
Zitronensäure
77-92-9
LD50
11.700 mg/kg
oral
Ratte
OECD Guideline 401 (Acute
Oral Toxicity)
Akute dermale Toxizität:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp
Wert
Aufnahmeweg
Expositio
nsdauer
Spezies
Methode
Zitronensäure
77-92-9
LD50
> 2.000 mg/kg
dermal
Ratte
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Ergebnis
Expositio
nsdauer
Spezies
Methode
Zitronensäure
77-92-9
leicht reizend
Kaninchen
OECD Guideline 404 (Acute
Dermal Irritation / Corrosion)
Schwere Augenschädigung/-reizung:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Ergebnis
Expositio
nsdauer
Spezies
Methode
Zitronensäure
77-92-9
Gefahr ernster Augenschäden
Kaninchen
OECD Guideline 405 (Acute
Eye Irritation / Corrosion)
Keimzell-Mutagenität:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Ergebnis
Studientyp /
Verabreichungsro
ute
Metabolische
Aktivierung/
Expositionszeit
Spezies
Methode
Zitronensäure
77-92-9
negativ
bacterial reverse
mutation assay (e.g
Ames test)
mit und ohne
Ames Test
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Allgemeine Angaben zur Ökologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Richtlinie 1272/2008/EC, eingestuft. Relevante verfügbare Informationen zu
Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Nicht ins Abwasser, ins Erdreich oder in Gewässer gelangen lassen.








