Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
Seite 6 / 6
PRF TCC .
Datum 14.6.2017
Früheres Datum 10.11.2016
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht bestimmt
12.6
Andere schädliche Wirkungen
nicht bestimmt
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Leere Behälter nicht verbrennen oder mit Schneidbrenner bearbeiten. Unter Beachtung der örtlichen
behördlichen Bestimmungen beseitigen.
13.2
Abfälle von Restmengen / ungebrauchten Produkten
nicht bestimmt
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1
UN-Nummer
1950
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Aerosols
14.3
Transportgefahrenklassen
2.1
14.4
Verpackungsgruppe
2
14.5
Umweltgefahren
nicht bestimmt
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
nicht bestimmt
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
nicht bestimmt
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
2B - Aerosole, VOC: Richtlinie 1999/13/EG 100%
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
nicht bestimmt
16. SONSTIGE ANGABEN
16.1
Hinzugefügt, gestrichen oder abgeändert
VERORDNUNG (EG) Nr. 453/2010
16.8
Weitere Auskünfte erhältlich bei:
tilaukset(at)taerosol.com