Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
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PRF Label off
Datum 17.4.2018
Früheres Datum 11.4.2018
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Betreten des Bereichs durch unbefugte Personen verhindern. Betreten des Bereichs durch unbefugte Personen
verhindern. Ausbreitung des Gases besonders am Boden (schwerer als Luft) und in Windrichtung beachten.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt.
6.3
Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nicht in Anlagen ohne ausreichende Belüftung verwenden. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Nicht kosten
oder verschlucken. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Nicht rauchen. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen. Nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen lagern. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Ausreichende Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um
eine Dampfansammlung zu verhindern.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen lagern. Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
7.3
Spezifische Endanwendungen
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1
Zu überwachende Parameter
Grenzwerte
106-97-8
800 ppm (8 h) 1000 ppm (15 min)
1900 mg/m
3
(8 h) 2350 mg/m
3
(15 min)
74-98-6
800 ppm (8 h) 1100 ppm (15 min)
1500 mg/m
3
(8 h) 2000 mg/m
3
(15 min)
64742-49-0
500 ppm (8 h) 630 ppm (15 min)
1800 mg/m
3
(8 h) 2300 mg/m
3
(15 min)
Butaani
propan
Naphtha (petroleum),
hydrotreated light
Sonstige Angaben über Grenzwerte
nicht bestimmt
Grenzwerte in anderen Ländern
nicht bestimmt
DNEL
nicht bestimmt
PNEC
nicht bestimmt
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Steuerungseinrichtungen
nicht bestimmt
Individuelle Schutzmaßnahmen
8.2.2.1
Atemschutz
Für angemessene Lüftung sorgen. Aerosol nicht einatmen. Auf Grund der geringen eingesetzten
Substanzmengen ist es nicht zu erwarten, dass Expositionsgrenzwerte erreicht werden können.
8.2.2.2
Handschutz
Es ist ein Gebot der Arbeitshygiene, den Kontakt mit Lösungsmitteln durch geeignete Schutzmaßnahmen
möglichst zu vermeiden.
8.2.2.3
Augen-/Gesichtsschutz
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.