Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
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PRF 7-78
Datum 16.8.2017
Früheres Datum 16.8.2017
11.1.5
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Reizt die Augen. Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen.
11.1.6
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Längerer oder wiederholter Kontakt kann die Haut austrocknen und eine Reizung verursachen.
11.1.7
Aspirationsgefahr
Aspirationsgefahr beim Verschlucken - kann in die Lungen gelangen und diese schädigen.
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1
Toxizität
12.1.1
Aquatische Toxizität
LC50/96Std./Forelle = > 100 mg/l,IPA
LC50/96Std./Algen =>100 mg/l,IPA
12.1.2
Toxizität für andere Organismen
Wenn man die Eigenschaften mehrerer Bestanteile einbezieht, wird das Produkt als biologisch abbaubar gemäß
OECD-Einstufung eingeschätzt.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
12.2.1
Bioabbaubarkeit
Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
12.2.2
Chemischer Abbau
Nach den Kriterien der OECD biologisch leicht abbaubar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
12.4
Mobilität im Boden
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6
Andere schädliche Wirkungen
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Leere Behälter nicht verbrennen oder mit Schneidbrenner bearbeiten. Unter Beachtung der örtlichen
behördlichen Bestimmungen beseitigen.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1
UN-Nummer
1950
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Aerosols
14.3
Transportgefahrenklassen
2.1
14.4
Verpackungsgruppe
-
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
2B - Aerosole
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung