Safety data sheet Article 12529132
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.06.2015 überarbeitet am: 11.06.2015Versionsnummer 10
Handelsname: presto Härter
(Fortsetzung von Seite 1)
41.0
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Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS09
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Signalwort
Achtung
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Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Dibenzoylperoxid
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Gefahrenhinweise
H242 Erwärmung kann Brand verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
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Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den regionalen Vorschriften.
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Zusätzliche Angaben:
Bei Gebindegrößen von bis zu 125ml kann die Kennzeichnung gemäß Art. 29 (2) in Verbindung mit Anhang I
Nr. 1.5.2 reduziert werden.
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 94-36-0
EINECS: 202-327-6
Indexnummer: 617-008-00-0
Reg.nr.: 01-2119511472-50
Dibenzoylperoxid
Org. Perox. B, H241; Aquatic Acute 1, H400; Eye Irrit.
2, H319; Skin Sens. 1, H317
25-<50%
CAS: 5444-75-7
EINECS: 226-641-8
2-etilesil benzoato
Aquatic Chronic 4, H413
20-<25%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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