Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.06.2020 überarbeitet am: 31.10.2019Versionsnummer 8
Handelsname: Presto Spachtel styrolreduziert alle Typen
(Fortsetzung von Seite 6)
51.0.17
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Kann die Hörorgane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Für Österreich: Volle als auch restentleerte Gebinde sind durch private Endverbraucher bei dem zuständigen
Problemstoffsammelzentrum zu entsorgen.
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Europäisches Abfallverzeichnis
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
15 01 04 Verpackungen aus Metall
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, IMDG, IATA
UN3269
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR
3269 POLYESTERHARZ-
MEHRKOMPONENTENSYSTEME
(Fortsetzung auf Seite 8)
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