Certifications 2

Seite: 4/9
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.06.2020 überarbeitet am: 04.10.2019Versionsnummer 14
Handelsname: Härterpaste für Spachtel
(Fortsetzung von Seite 3)
51.0.17
·
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien lagern.
·
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
·
Lagerklasse:
5.2
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Organische Peroxide
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
·
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
·
8.1 Zu überwachende Parameter
·
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
107-21-1 Ethandiol
AGW Langzeitwert: 26 mg/m³, 10 ml/m³
2(I);DFG, EU, H, Y, 11
·
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
·
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
·
Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Berührung mit den Augen vermeiden.
·
Atemschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
·
Handschutz:
Schutzhandschuhe
·
Handschuhmaterial
Butylkautschuk
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
·
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Handschuhe aus Butylkautschuk mit einer Materialstärke von 0,4mm sind beständig gegen:
Aceton 480 min
Butylacetat 60 min
Ethylacetat 170 min
Xylol 42 min
Handschuhe aus Butylkautschuk mit einer Schichtdicke von 0.4 mm sind 42 - 480 Minuten gegen
Lösungsmittel beständig. Wir empfehlen Anwendern und Verantwortlichen für Arbeitsschutz als
Vorsichtsmaßnahme eine Beständigkeit von 42 Minuten zu Grunde zu legen. Unter Berücksichtigung der
Angaben in Kapitel 3 des SDB ist es im Einzelfall möglich, von einer höheren Beständigkeit auszugehen.
·
Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
D
(Fortsetzung auf Seite 5)