Manual

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Betriebsanleitung - PREMAxx Dieselpumpe
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GEFAHR
Verletzungsgefahr und Sachschaden durch explosive Dämpfe!
Niemals explosive Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin oder andere Stoe mit
ähnlichen Flammpunkten sowie fetthaltige Flüssigkeiten fördern!
Da Motor und Schalter der Dieselpumpe nicht explosionsgeschützt sind, darf
die Pumpe nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.
Das Fördern von ätzenden bzw. sonstigen chemisch und biologisch
gefährlichen Stoen ist verboten.
Verwenden Sie die Pumpe NICHT im EX-Bereich. Kein oenes Feuer oder
rauchen. Verwenden Sie die Pumpe ausschließlich zum Pumpen von
Dieselkraftstoen und Heizölen.
2.4. Gefahren im Umgang mit der PREMAxx Dieselpumpe
GEFAHR
Verletzungsgefahr und Sachschaden durch falsche Montage, elektrischen
Strom oder verschmutzte Medien!
Niemals an einer laufenden Pumpe arbeiten!
Vor Montage- und Demontagearbeiten muss die Pumpe von allen
Energiequellen getrennt werden.
Vor Inbetriebnahme der Pumpe ist diese fest auf dem Entnahmebehälter zu
verschrauben.
Die Pumpe ist nur zu betreiben, wenn sie mit dem Entnahmebehältnis
verschraubt ist und somit keine unkontrollierten Bewegungen ausführen
kann.
Die Pumpe darf nur betrieben werden, wenn der Entnahmebehälter, mit
welchem die Pumpe verbunden ist, auf festem und ebenem Untergrund
steht.
Trennen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit zusätzlich die Pumpe von der
Spannungsquelle.
Lassen Sie die Pumpe nie unbeaufsichtigt ihre Arbeit verrichten.
Achten Sie darauf, dass die Pumpe nicht gegen die geschlossene Zapfpistole
pumpt.
Keine verschmutzten Medien pumpen!
Achten Sie darauf, dass sich in der zu fördernden Flüssigkeit keine
Verschmutzungen benden.
Montieren Sie an die Saugleitung einen Saugkorb.
Schadhaftes Zubehör kann zu Personen- und Sachschäden führen
Das Zubehör muss während der Verwendungsdauer auf Abrieb, Risse oder
andere Beschädigungen geprüft werden.
Schadhaftes Zubehör ist umgehend auszutauschen.
In Bezug auf die Verwendungsdauer beachten Sie bitte die Angaben in der
ZH 1/A45.4.2 oder die DIN 20066 Teil 5.3.2
Auslaufende Medien können Umweltschäden hervorrufen
Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die Anlagenverordnung
der Länder (VawS) beachten.