Certifications 2
Produktbezeichnung: Acinol 152 EP Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EC) Nr. 1272/2008 Seite 7/10
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall aus Rückständen/nicht verwendeten Produkten: Die Entsorgung sollte in Übereinstimmung mit den gel-
tenden regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und Richtlinien erfolgen. Inhalt/Behälter industrieller Verbren-
nungsanlage zuführen. Darf nicht in die Umwelt freigesetzt werden. In Abschnitt 8 empfohlene persönliche Schutz-
ausrüstung verwenden.
Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen gemäß EAK / AVV: 13 08 99*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
IMDG
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht reguliert
14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert
14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert
14.5 Meeresschadsto Nicht zutreend
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine
RID
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht reguliert
14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert
14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert
14.5 Umweltgefahren Nicht zutreend
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine
ADR
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht reguliert
14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert
14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert
14.5 Umweltgefahren Nicht zutreend
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine
IATA
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht reguliert
14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert
14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert
14.5 Umweltgefahren Nicht zutreend
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine
ICAO (Luft)
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht reguliert
14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert
14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert
14.5 Umweltgefahren Nicht zutreend
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
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