Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 2297PR
Druckdatum: 03.09.2013
Version:
2.0
PRESSOL MEHRZWECKFETT
Bearbeitungsdatum: 06.03.2013
45213 DE
Ausgabedatum: 06.03.2013 Seite:2 / 7
n.a.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr.:
CAS-Nr.:
INDEX-Nr.:
REACH Nr.:
Gefahrstoffbezeichnung:
Einstufung:
Gew.-%
Bemerkung:
n.a.
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise:
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund
verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher
entfernen.
Nach Einatmen
Betroffene an die frische Luft bringen. Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt:
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort Arzt konsultieren.
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen.
4.2.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung:
Es liegen keine Informationen vor.
5.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.
5.2.
Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, durch Verbrennungsprodukte oder durch
beim Brand entstehende Gase:
Bei Brand entsteht dichter schwarzer Rauch. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid. Das Einatmen
gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
5.3.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder
Gewässer gelangen lassen.
6.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen







