Certifications 2
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
PRESSOL MEHRZWECKFETT
Überarbeitet am:
Seite 2 von 6
Artikel-Nr.: 2297PR
31.03.2021
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Explosions- und Brandgase nicht
einatmen.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht
in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzmaßnahmen: siehe Abschnitt 7 + 8.
Allgemeine Hinweise
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Weitere Angaben
Schutzmaßnahmen: siehe Abschnitt 7 + 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Für Frischluft
sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Zu vermeidende Bedingungen: Aerosolerzeugung/-bildung.
Hinweise zum sicheren Umgang
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Schützen gegen: Frost. Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
10
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Druckdatum: 01.06.2021 Revisions-Nr.: 2,11 - Ersetzt die Version: 2 D - DE






